and Society (CLICCS)
Unter der Lupe: Das neue Hamburger Klimaschutzgesetz
8. Juni 2020, von Stephanie Janssen

Foto: UHH/CEN/T.Wasilewski
Ende Februar 2020 ist eine Neuauflage des Hamburger Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten. Dies war dringend nötig. Das bisher geltende „Gesetz zum Schutz des Klimas durch Energieeinsparung“ von 1997 war zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung zwar fortschrittlich, inzwischen wurde die Hansestadt jedoch von mehreren Bundesländern und dem Bund in Sachen Klimaschutz weit überholt. Martin Wickel ist Professor für Verwaltungsrecht und forscht an der HafenCity Universität und im Exzellenzcluster CLICCS. Er hat das neue Gesetz unter die Lupe genommen.

„Die konkreten Schutzziele sind jetzt erstmals auch gesetzlich verankert“, sagt Martin Wickel. „Rechtlich bekommt der Klimaschutz dadurch viel mehr Bedeutung, denn die Ziele sind in Zukunft für Verwaltung, Senat und Gerichte bindend.“ Hinzu kommt, dass „Klimaschutz“ in das Vorwort, die Präambel der Hamburgischen Verfassung aufgenommen wurde und damit als eigenständiges Staatsziel verankert ist.
Geht es an die konkreten Vorgaben zum Klimaschutz, könnte das Gesetz jedoch zu kurz gedacht sein. Wickel stellt fest, dass sich die Anstrengungen hauptsächlich auf die Einsparung von Energie konzentrieren. Für das Ziel, Hamburg bis 2050 klimaneutral zu gestalten, dürfte dies jedoch nicht ausreichen. Wickel erwartet, dass die Stadt sowohl in diesem Punkt wie auch bei den Maßnahmen zur Anpassung an zukünftige Klimaänderungen in den nächsten Jahren nachbessern muss.
Die Analyse von Martin Wickel finden Sie im Fachmagazin NordÖR
Wickel M (2020): Das neue Hamburgische Klimaschutzgesetz; Nord ÖR, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland; Heft 4, 2020
Martin Wickel zum neuen Klimaschutzgesetz: Klimaschutz – im Namen des Gesetzes